Dresden, 10.07.2018 – Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Dresden hat fünf ehemalige Manager des Finanzdienstleisters Infinus wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt.
Ein weiterer früherer Mitarbeiter wurden wegen Beihilfe zu viereinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer ein „Schneeballsystem“ betrieben und Anleger bewusst täuschten. In einem der größten und längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands, welches 165 Verhandlungstage in Anspruch nahm, wurden laut Anklage etwa 22.000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger kündigten Revision an.
Beitrag der epk media vom 10.07.2018